Im Schatten benötigt man keinen Sonnenschutz?
Die größten Sonnenmythen aufgedeckt
Es weht ein lauer Wind, die Sonne strahlt – für viele Menschen ist der Sommer die schönste Zeit des Jahres. So oft man kann, verbringt man die Zeit an der freien Luft und genießt die warmen Sonnenstrahlen auf der Haut. Es ist klar, dass ein guter Sonnenschutz zum Pflichtprogramm für Sonnenanbeter gehört. Aber was ist noch zu beachten? Ist wasserfester Sonnenschutz wirklich wasserfest? Und hilft Quark bei Sonnenbrand? Bauchmoment kennt die Antworten und klärt über die größten Sonnenmythen auf – für unbeschwerte Sommermomente.
„Wenn man sich häufig eincremt, hält der Sonnenschutz länger.“
Das stimmt leider nicht. Durch regelmäßiges Auftragen erhält man den Sonnenschutz aufrecht. Wenn man die Sonnenceme zweimal aufträgt, heißt das jedoch nicht, dass man doppelt so lange in der Sonne geschützt ist.
„Mit Lichtschutzfaktor 20 kann man sich 20 Mal länger in der Sonne aufhalten.“
Wenn man eine ausreichende Menge an Sonnenschutz aufträgt, ist dies richtig. Man sagt, dass ein braunhaariger Mensch mit normaler Haut etwa eine Eigenschutzzeit von ca. 30 min besitzt. Mit einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 10 könnte man 10 Mal länger in der Sonne bleiben, also 5 Stunden. Jedoch kann durch Schweiß, Schwimmen oder abtrocknen etwas von dem Sonnenschutzprodukt abhandenkommen. Deshalb sollte man regelmäßig nachcremen.
„Dunkelhaarige bzw. Dunkelhäutige benötigen einen geringen Lichtschutzfaktor.“
Es ist richtig, dass sich Menschen mit blonden bzw. roten Haaren bzw. heller Haut eher und schneller in der Sonne verbrennen als Menschen mit dunkleren Haaren bzw. dunklerem Teint. Es gilt jedoch: Finden Sie Ihre Eigenschutzzeit heraus. Und im Zweifelsfall tragen Sie immer eine Sonnencreme mit einem höheren Lichtschutzfaktor auf.
„Im Schatten benötigt man keinen Sonnenschutz.“
Falsch! Denn Wasser oder der Sand des Strandes reflektieren bis zu 80 Prozent der Sonnenstrahlen. Und so kann es trotz Schatten, z.B. unter einem Sonnenschirm, zu Verbrennungen kommen. Selbst bei bewölktem Himmel lassen die Wolken die einen Teil der UV-Strahlung durch. Deshalb sollte man seine Haut auch im Schatten oder bei Wolken am Himmel immer schützen.
„Man muss sich lediglich mittags mit Sonnencreme eincremen.“
Das stimmt so nicht. Zwar ist in der Mittagszeit, von ca. 11 bis 15 Uhr, die Sonneneinstrahlung am höchsten – in dieser Zeit sollte man sich am besten gar nicht leicht bekleidet im Freien aufhalten, da die Verbrennungsgefahr zu hoch ist.. Jedoch sollte man die Haut sobald die Sonne aufgeht und man sich draußen aufhält, mit einem Lichtschutzfaktor vor der UV-Strahlung schützen.
„Vorbräunen hilft gegen einen Sonnenbrand.“
Es gibt den Irrglauben, dass der Gang ins Solarium dabei hilft, dass die Haut einen natürlichen Schutz aufbauen kann. Das ist falsch! Die Röhren in den Sonnenstudios geben fast nur UVA-Strahlung ab. Das bräunt zwar die Haut, baut aber keinen natürlichen Lichtschutz auf. Richtig ist dagegen die Aussage, dass derjenige, der schon von der Sonne gebräunt ist, nicht so schnell einen Sonnenbrand bekommt.
„Mit einem hohen Lichtschutzfaktor wird man nicht braun.“
Das stimmt so nicht! Die Haut bekommt trotz Sonnenschutz eine natürliche Bräunung, es dauert lediglich etwas länger, bis sie aufgebaut ist. Das ist für die Haut von Vorteil und schonender, weil sie so Zeit hat, sich der Sonnenstrahlung anzupassen. Wer sich für das Bräunen etwas mehr Zeit nimmt, hat gleichzeitig länger etwas vom schönen Sommerteint, weil die Haut auch in tieferliegenden Hautschichten Melanin bildet.
„Die Sonnencreme vom Vorjahr wirkt diesen Sommer nicht mehr.“
Für unangebrochene Flaschen und Tuben gilt dies nicht! Achten Sie einfach auf das aufgedruckte Verfallsdatum. Auf jeder Kosmetikverpackung findet sich auf der Rückseite ein Zeichen, das sagt, wie lange ein Produkt nach dem Öffnen noch haltbar ist. Dies gilt auch für Sonnenschutzprodukte. Sonnencreme kann jedoch unter den Temperaturschwankungen leiden. Sollten sich also Konsistenz und / oder Geruch des Produktes verändert haben, sollte man lieber einen neuen Sonnenschutz verwenden.
„Wasserfeste Sonnencreme muss nicht nachgecremt werden.“
Laut Definition gilt ein Sonnenschutzmittel als wasserfest, wenn es nach zweimal 20 Minuten Baden noch die Hälfte des Schutzes gewährt. Deshalb sollte man nach dem Baden immer nachcremen.
„Beim Sport im Freien sollte man eine wasserfeste Sonnencreme verwenden.“
Das ist richtig, denn durch den Schweiß kann das Sonnenschutzprodukt leiden. Am besten ca. 30 Minuten vor dem Sport eine wasserfeste und möglichst fettfreie Sonnencreme oder ein Aerosol auftragen.
„Bei Sonnenbrand hilft Quark.“
Bei geröteter und brennender Haut fällt einem häufig dieser Tipp ein – kühlenden Quark auf die auftragen! Jedoch raten Experten von dieser SOS-Maßnahme ab, da allergische Reaktionen ausgelöst werden und die in der Milch enthaltenen Bakterien Entzündungen hervorrufen können. Bei Sonnenbrand sollte man lieber auf ein After-Sun-Produkt mit beruhigendem Aloe Vera oder auf ein kühlendes Gel zurückgreifen.
„Wenn man Make-up mit LSF aufträgt, ersetzt das die Sonnencreme.“
Makeups mit Lichtschutzfaktor versorgen die Haut mit einem gewissen Schutz. Jedoch reicht der lediglich im Winter und in nordeuropäischen Ländern aus. Im Sommer sollte die Makeup-Base immer einen Lichtschutzfaktor von mindestens 30 haben.
„Selbstbräuner schützt vor Sonnenbrand.“
Selbstbräuner färbt lediglich die oberste Hautschicht ein und bietet keinerlei Sonnenschutz. Die Wirkung ist eher mit einem langhaltenden Makeup zu vergleichen.
„Nach einer Woche Sonnenbaden benötigt man keinen Sonnenschutz mehr.“
Das ist falsch. Nach etwa drei Wochen regelmäßigem Sonnenbaden entspricht der durch UVB-Strahlen entstanden Eigenschutz der Haut gerade mal dem Lichtschutzfaktor 6. Deshalb gilt auch hier: Regelmäßig einen hohen Lichtschutzfaktor auftragen ist Pflicht.
„Beim Autofahren muss man sich nicht eincremen.“
Für Kurzstrecken trifft dies sicherlich zu. Auf langen Autofahrten bei strahlendem Sonnenschein sollte man seine Haut jedoch immer mit einem guten Schutz versorgen. Dies gilt auch, wenn man im Büro einen Sonnenplatz hat – wenn auch hinter geschlossenen Scheiben. Der Grund: Zwar filtern die Scheiben UVB-, jedoch nicht die hautschädigenden UVA-Strahlen.